Dr. med. dent. Andrea Marliani

Prophylaxe für Kinder und andere zahnärztliche Leistungen


Icon Zahn

Kinderzahnheilkunde

In einem Mund mit gesunden Milchzähnen, wachsen auch gesunde neue Zähne. 

Unsere zahnärztlichen Leistungen

  • Kinderzahnbehandlung

    Viele Erwachsene leiden unter Zahnarzt-Ängsten. Fragt man hier etwas genauer nach, so zeigt sich, dass diese Ängste oft durch zahnärztliche "Behandlungen" in der Kindheit ausgelöst wurden. Unser Ziel ist es, Ihrem Kind durch ein Bündel von Massnahmen solche Ängste zu ersparen.


     


    Daher ist der erste Besuch Ihres Kindes bei uns normalerweise ein Kennenlern- und Kontrolltermin. Wichtig ist jetzt vor allem, dass das Kind Vertrauen zu uns aufbaut, dass Ihr Kind merkt, dass es uns nicht ausgeliefert ist, sondern aktiv mitarbeiten darf.


     


    Wir schätzen Behandlungsbedarf und -bereitschaft für Ihr Kind ein und planen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Wenn notwendig und möglich werden dazu auch Röntgenbilder angefertigt.


     


    Erst in nachfolgenden Sitzungen werden wir dann versuchen, notwendige Massnahmen wie z.B. Füllungen oder Extraktionen durchzuführen. Bitte überlassen Sie es hier in jedem Falle uns, Ihrem Kind unser Vorgehen zu erläutern!


     


    Diese Erklärungen können Ihnen in einigen Fällen seltsam vorkommen. Bitte bleiben Sie trotzdem passiv im Hintergrund, unser Vorgehen ist speziell auf Kinder abgestimmt. So sprechen wir z.B. gegenüber Ihrem Kind grundsätzlich nicht von einer Spritze oder vom Bohrer, sondern erklären ihm, dass der Zahn jetzt mit Schlaftropfen schlafen gelegt wird. Während er "schläft", putzen wir ihn dann mit unserer Rubbelbürste und der Spezialdusche sauber. Das "Badewasser" wird dann mit unserem kleinen oder grossen "Schlürfi" abgesaugt usw.


     


    Trotz aller Bemühungen wird es nicht immer möglich sein, Ihr Kind auf normalem Wege zu behandeln. In solchen Fällen bieten wir Ihnen eine Narkosebehandlung in unserer Praxis an.


     


    Eine wichtige Bitte an die Eltern: Bitte versprechen Sie Ihrem Kind vor dem Zahnarztbesuch keine Belohnung für tapferes Verhalten! Ihr Kind wird dadurch normalerweise nur misstrauisch. Es sollte den Zahnarztbesuch als etwas Selbstverständliches ansehen. Wenn Sie selber unter deutlichen Zahnarzt-Ängsten leiden, kann es sinnvoll sein, eine andere Begleitperson für Ihr Kind zu finden, da sich Ihre Ängste auf das Kind übertragen können.



  • Seniorenzahnmedizin

    Die Herausforderungen sind hier sehr vielfältig. Im Vordergrund steht immer eine Anleitung zur optimalen Pflege der noch vorhandenen Zähne. Dies kann z.B. durch nachlassende körperliche Fähigkeiten durchaus ein Problem werden, dass den Einsatz spezieller Geräte oder Techniken verlangt.


    Aber auch Arzneimittel können viele Probleme im Mundraum wie zum Beispiel Mundtrockenheit oder Brennen der Zunge verursachen und verlangen eine abgestimmte Behandlung.


    Ist dann doch ein Zahnersatz notwendig, so sollte er so geplant werden, dass er möglichst hohen ästhetischen Ansprüchen genügt und dennoch auch mit nachlassender Sehkraft oder eingeschränkter Beweglichkeit der Hände noch gut gepflegt werden kann.


    Alterszahnheilkunde kann aber auch bedeuten, in enger Abstimmung mit den Patienten und/oder den Angehörigen zu entscheiden, ob Massnahmen unbedingt notwendig oder überhaupt noch sinnvoll und zumutbar sind.

  • Prophylaxebehandlung

    Die beste Zahnbehandlung ist die, die man nicht braucht! Wir möchten Ihnen helfen, dieses Ziel durch Vorbeugung (Prophylaxe) zu erreichen. Dazu gehören folgende Massnahmen:


     


    • professionelle Zahnreinigung bei Erwachsenen, Privatleistung, Kosten je nach Zeitaufwand
    • regelmässige Fluoridierung (in der professionellen Zahnreinigung enthalten)
    • Prophylaxe bei Kindern, ab dem 6. Lebensjahr 2x jährlich Kassenleistung
    • Zusätzliche Prophylaxe-Sitzungen bei Kindern über 6 Jahren und Prophylaxe bei Kindern unter 6 Jahren, keine Kassenleistungen
    • Versiegelungen der grossen Backenzähne, bei Kindern Kassenleistung
    • Versiegelung der kleinen Backenzähne, grundsätzlich keine Kassenleistung
    • Versiegelung von Milchzähnen, grundsätzlich keine Kassenleistung
    • Anleitung zur richtigen Mundhygiene
    • Beratung zu Ess- und Trinkverhalten

     

    Ein erheblicher Teil der Prophylaxe ist bei Erwachsenen leider Privatleistung. Sie dient jedoch dem Erhalt der natürlichen Bezahnung. Kein noch so kunstvoll gestalteter Zahnersatz kann einem natürlichen Zahn das Wasser reichen!

  • Kariesfrüherkennung

    Karies entsteht häufig an Stellen, an denen sie im Frühstadium mit dem bloßen Auge kaum erkannt werden kann. Bisher setzte man zur Früherkennung solcher Veränderungen hauptsächlich Röntgenbilder, sog. Bißflügelaufnahmen, ein.


     


    Zusätzlich zu den Röntgenaufnahmen steht eine Diagnocam für eine strahlungsfreie Diagnosemöglichkeit zur Verfügung. Hierbei wird der Zahn von zwei Seiten mit einer starken Lichtquelle durchleuchtet und dabei mit einer speziellen  Digitalkamera aufgenommen. Dabei zeigen sich schon kleinste kariöse Veränderungen als dunkle Stellen im Zahn.


     


    Ein Vorteil gerade auch bei Kindern ist, dass auch bebänderte Zähne während einer kieferorthopädischen Behandlung untersucht werden können, was mit Röntgenaufnahmen nicht möglich wäre.


     


    Leider ist die Untersuchung mit der Diagnocam derzeit keine Kassenleistung und muss daher privat gezahlt werden.

  • Füllungstherapie

    Nach Kassenrichtlinien ohne Zuzahlung:


    Front- und Seitenzähne mittels Compomer, Seitenzähne zusätzlich Glasionomerzement. Beide Materialien sind zahnfarben, jedoch im Seitenzahnbereich nur von begrenzter Dauerhaftigkeit.


    Sehr haltbar, jedoch wegen ihrer dunkel-silbernen Färbung ästhetisch unbefriedigend sind im Seitenzahnbereich Amalgamfüllungen. Aufgrund des Quecksilbergehaltes verwenden wir jedoch in unserer Praxis grundsätzlich kein Amalgam mehr. Seit dem 1.7.2018 gilt, dass Amalgam-Füllungen bei Patienten unter 15 Jahren, Schwangeren, Personen mit nachgewiesener Quecksilber-Allergie oder bestehender Niereninsuffizienz nicht mehr verwendet werden sollen. Für diese Personengruppen sind Kunststoff-Füllungen Kassenleistungen.


     


    Auf privater Basis:


    Kunststofffüllungen (sog. Kompositfüllungen) sind besonders ästhetische Zahnfüllungen im Front- und Seitenzahngebiet.


    Kompositfüllungen werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen (Ausnahmen siehe oben). Es wird jedoch der Gegenwert einer gleich großen Kassenfüllung erstattet. Die Preise richten sich nach Umfang und Zeitaufwand.


    Kompositfüllungen sind zahnfarben und erfüllen hohe ästhetische Ansprüche bei hoher mechanischer Belastbarkeit.



    Ohne jegliche Zuzahlung seitens der Krankenkassen sind grundsätzlich alle Maßnahmen, die nur der ästhetischen Verbesserung dienen und auf Wunsch des Patienten durchgeführt werden.

  • Inlays

    Inlays ( Einlagefüllungen) gibt es in Gold, als zahnfarbenes Keramikinlay oder als Galvanoinlay.


     


    • Goldinlay: Im Labor hergestellte Goldfüllung, eignet sich nahezu für alle Füllungsgrößen, sehr lange Haltbarkeit. Jahrzehntelange Erfahrung in der Herstellung von Goldinlays, gestattet perfekte Restauration des defekten Zahnes.
    • Keramikinlay: Im Labor hergestellte Keramikfüllung, eignet sich auch für größere Defekte, sofern sie vom Zahnschmelz umgeben sind. Bereits seit einigen Jahren auf dem Markt, sehr ästhetische, naturgetreue Restauration des defekten Zahnes.
    • Galvanoinlay: Im Labor hergestellte Inlays, bei denen ein durch Galvanotechnik hergestelltes Goldgerüst keramisch verblendet wird. Bereits seit einigen Jahren auf dem Markt, sehen besser aus als Goldinlays, erreichen aber keinesfalls die naturgetreue Ästhetik des Keramikinlays.

     

    Die Preise der Inlays richten sich nach dem verwendeten Material und deren Größe.

  • Endodontie

    Endodontie meint die Wurzelbehandlung. Dabei werden in der Regel unter lokaler Betäubung die Wurzelkanäle von vitalem, vor allem aber auch totem Gewebe und entzündlichem Material befreit. Nach entsprechender Reinigung werden die Wurzelkanäle dann mit einem gewebeverträglichen Material wieder aufgefüllt. Sinn der Massnahme ist es, auch die Zähne zu erhalten, bei denen es durch Karies bereits zu einer Entzündung oder sogar Zerstörung des Nervgewebes gekommen ist. Wegen der in der Regel kariesbedingt starken Zerstörung der Zähne ist meist eine dauerhafte Versorgung durch eine Überkronung angebracht.


     


    Eine Wurzelbehandlung ist nicht in jedem Falle eine Leistung, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden darf! Wir informieren Sie in jedem Falle vorher, ob Ihre Krankenkasse die Massnahme ganz oder teilweise trägt.


     


    In komplizierten Fällen kann es sinnvoll sein, einen Spezialisten für Wurzelbehandlungen (Endodontologe) aufzusuchen. Dazu werden wir Sie gegebenenfalls ausführlich beraten. Diese Behandlungen sind allerdings keine Kassenleistung.

  • Parodontosebehandlung

    Neben der Zerstörung durch Karies sind Entzündungen des Zahnhalteapparates (Parodontitis, im Volksmund fälschlich Parodontose genannt) und deren Folgen eine häufige Ursache für Zahnverluste.


     


    Es gibt eine Vielzahl von Parodontitis-Formen und -Ursachen. Die häufigsten sind unzureichende oder unzweckmässige Mundhygiene, aber auch hormonelle Faktoren und vor allem Rauchen spielen eine grosse Rolle.


     


    Es kommt auf den Zähnen ober- und unterhalb des Zahnfleischsaumes zur Anlagerung von harten und weichen Belägen, die von zahlreichen Keimen besiedelt sind. Dies löst eine Entzündung des Zahnfleisches aus. In der Folge kommt es zur Rückbildung des Kieferknochens, zur Lockerung der Zähne und letztlich zum Zahnverlust.


     


    Hier setzt die Parodontosebehandlung an. Im Rahmen einer Vorbehandlung werden die Zahnoberflächen oberhalb des Zahnfleischsaumes professionell gereinigt, wenn notwendig, auch mehrmals. Dazu erhalten Sie eine Einweisung in die richtige Mundhygiene, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientiert. Diese Vorbehandlungen sind stets Privatleistungen!


     


    Bestehen die Entzündungen nach diesen Massnahmen trotz guter Mundhygiene weiter fort, wird die eigentliche Parodontosebehandlung notwendig. Die Kosten dafür werden auf Antrag in der Regel von den Krankenkassen übernommen.


     


    In einigen Fällen wird ein Bakterientest durchgeführt, nach dessen Auswertung die Parodontosebehandlung durch eine antibiotische Therapie ergänzt wird. Dieser Test ist Privatleistung, die Antibiotika-Behandlung erfolgt dagegen auf Rezept.


     


    Der Erfolg einer Parodontose-Behandlung steht und fällt letztlich mit der Mitarbeit des Patienten! Nur konsequentes Einhalten einer guten Mundhygiene, verbunden mit regelmässigen professionellen Zahnreinigungen können langfristig den Erfolg sichern!

  • Prothetik

    Bei Erwachsenen: Kronen, Brücken, Prothesen, auch implantatgetragener Zahnersatz.


     


    Bei Kindern kann nach Zahnverlust Ästhetik sowie Kau- und Sprachfunktion durch eine Prothese verbessert werden.


     


    Die Möglichkeiten der prothetischen Versorgung variieren je nach Befund, Anspruch und auch Geldbeutel stark, daher kann nur im persönlichen Gespräch eine optimale individuelle Lösung gefunden werden. Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen kostenlos und unverbindlich einen Kostenvoranschlag.


     

  • Narkosebehandlung

    Trotz aller Bemühungen, unsere kleinen Patienten an die Behandlung heranzuführen, ist es manchmal notwendig, die Kinder in Vollnarkose zu behandeln. Dabei handelt es sich oft um sehr junge Kinder und/oder sehr umfangreichen Behandlungsbedarf.


     


    Hier kann es sinnvoller sein, zunächst eine Sanierung des Milchgebisses in Vollnarkose durchzuführen und danach die Kinder in kleinen Schritten im Rahmen der Prophylaxe an eine normale Behandlung heranzuführen.


     


    Natürlich bieten wir die Narkosebehandlung nicht nur für Kinder, sondern auch für Behinderte oder Angstpatienten an.


     


    Seit mehreren Jahren haben wir in unserer Praxis die Möglichkeit, Narkosebehandlungen durchzuführen. Dazu haben wir ein erfahrenes Anästhesie-Team für die Durchführung der Narkosen gewonnen.


     


    Um ein höchstes Mass an Sicherheit gewährleisten zu können, muss dazu in unserer Praxis eine umfangreiche Ausrüstung ähnlich der Situation in einem normalen OP-Saal aufgebaut werden.


     


    Aus diesem Grunde können wir Narkosebehandlungen nur mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf anbieten.


     


    Aufgrund des notwendigen erheblichen Aufwandes bitten wir Sie ausserdem dringend, im Falle einer Verhinderung bis 24 Stunden vor dem Narkosetermin abzusagen! Im Falle einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen Erkrankung können Sie notfalls noch am Tage der vorgesehenen Behandlung absagen.


     


    Sollten Sie den Termin jedoch ohne Absage nicht wahrnehmen, so müssen wir die Kosten des Narkosearztes leider an Sie weitergeben.


     


    Zur Zeit kann die Narkose für Kinder bis zu 12 Jahren sowie für Personen mit Behinderungen vom Narkosearzt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.


     


    Für alle anderen Personen ist diese Leistung in der Regel Privatleistung und muss von Ihnen selber getragen werden. Eine Kostenübernahme seitens der Krankenkasse ist hier nur in seltenen Ausnahmefällen möglich und sollte in jedem Falle vorher von Ihnen abgeklärt werden.

  • Chirurgie

    In unserer Praxis werden Extraktionen ("Ziehen" von Zähnen) und operative Entfernung von Zähnen (ausser Weisheitszähnen) durchgeführt.


     


    In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die Behandlung in Narkose durchzuführen. Dies ist in unserer Praxis ebenfalls möglich.


     


    Je nach Befund überweisen wir Sie allerdings auch an einen Oral- oder Mund-/Kiefer-/Gesichtschirurgen.

  • Implantate

    Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, in der Regel aus Titan, die man zum Ersatz eines verloren gegangenen einzelnen Zahnes, als Brückenpfeiler oder besonders bei zahnlosen Patienten zur Befestigung einer Zahnprothese in den Kiefer einbringt. Nach dem Einbringen muß das Implantat meist 3-6 Monate einheilen. Während dieser Zeit findet einer Versorgung mit einer provisorischen Brücke oder Prothese statt.


     


    Vorteile: Bei einer Einzelzahnlücke müssten für eine konventionelle Versorgung mittels Brücke die Nachbarzähne stark beschliffen werden. Sind diese Zähne gesund oder haben nur kleine Füllungen, werden sie durch dieses Beschleifen erheblich beschädigt. Zusätzlich müssen diese gesunden Zähne später noch die Last des fehlenden Zahnes tragen. Durch das Setzen eines Einzelzahnimplantates mit Krone werden die Nachbarzähne jedoch geschont, was die Lebenserwartung dieser Zähne erheblich erhöht.


     


    Bei grösseren Zahnlücken oder mehreren fehlenden Zähnen kann oft erst durch Implantate eine festsitzende Versorgung an Stelle einer Prothese ermöglicht werden. Für Patienten mit zahnlosem Kiefer, die oft erhebliche Probleme mit dem Halt ihrer Prothesen haben, bedeutet die Versorgung mit einer implantatgetragenen Prothese einen enormen Gewinn an Lebensqualität. Und nicht zuletzt: Bei Verlust eines Zahnes beginnt der Kieferknochen zu atrophieren, d.h. er wird abgebaut. Durch das Setzen eines Implantates kann dieser Prozess weitestgehend vermieden werden.


     


    Nachteile: Die Kosten für ein einzelnes Implantat liegen meist zwischen 800,- und 1000,- Euro. Jedoch können notwendige Begleitmassnahmen wie z.B. ein Knochenaufbau schnell zu sehr viel höheren Kosten führen. Über die Höhe der Kosten werden Sie in jedem Falle aber vor Behandlungsbeginn informiert.


     


    Dazu kommen dann noch die Kosten für die prothetische Versorgung des Implantates. Sowohl Implantat als auch die prothetische Versorgung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Sie erhalten jedoch den Kassenzuschuss, den Sie für die für Ihren Befund übliche Regelleistung erhalten würden.


     


    In unserer Praxis führen wir nur die prothetische Versorgung der Implantate durch. Die Planung der implantatprothetischen Versorgung erfolgt immer in enger Zusammenarbeit mit dem implantierenden Chirurgen.

  • Behindertenbehandlung

    Wir betreuen in unserer Praxis zahlreiche kleine und große Patienten mit sehr unterschiedlichen Behinderungen. Als Mutter eines behinderten Kindes weiß Frau Dr. A. Marliani die besonderen Bedürfnisse dieser Patienten.


     


    Wir sind stets bemüht, eine der jeweiligen Behinderung angepasste Lösung zu finden. Mehr noch als bei unseren „gesunden“ Patienten ist hier eine gute Mundhygiene und regelmäßige Prophylaxe unabdingbar.


     


    Auch beim Patienten mit Behinderung steht das gesamte Spektrum der modernen Zahnmedizin zur Verfügung. Die Behinderung kann es jedoch notwendig machen, einige der Behandlungen als Narkosebehandlung durchzuführen. Hier werden wir im Einzelfall gemeinsam mit Ihnen Nutzen und Risiko abwägen.


     


    Leider gibt es für diese spezielle Patientengruppe kaum Ausnahmen bezüglich der Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenkassen. Im Klartext heißt dies: Nahezu alles, was Sie auch für einen „gesunden“ Patienten selber bezahlen müssten, müssen Sie auch für einen Patienten mit Behinderung zahlen. Wir versuchen jedoch immer, hier eine für Sie wirtschaftlich tragbare Lösung zu finden.


     


    Seit dem 1.7.2018 besteht aber ein Mehranspruch auf präventive Leistungen nach § 22a SGB V. Dies gilt für Menschen mit einem Pflegegrad nach § 53 SGV XI oder einer Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII und umfasst folgende Leistungen:


     


    • Erhebung des Mundgesundheitsstatus und Erstellung eines Plans zur individuellen Mund- und Prothesenpflege,
    • Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene sowie über Maßnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit, ggf. unter Einbeziehung der Pflege- oder Unterstützungspersonen,
    • Zahnsteinentfernung einmal halbjährlich.
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