Dr. med. dent. Andrea Marliani

Kinderzahnheilkunde und Seniorenzahnmedizin


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Kinderzahnheilkunde

  • Prophylaxe bei Kindern

    Vorbeugen ist besser als Bohren!


    In der Prophylaxesitzung werden die Zähne Ihres Kindes zunächst angefärbt, um Beläge auch für das Kind sichtbar zu machen. Unsere geschulten Helferinnen erklären dem Kind (und ggf. den Eltern), wie die Zähne richtig geputzt werden sollten.


     


    Danach werden sie gründlich gereinigt und fluoridiert. Eine solche Prophylaxesitzung wird bei Kindern ab dem sechsten Lebensjahr zwei mal jährlich von den Krankenkassen bezahlt. Ein positiver Nebeneffekt der Prophylaxesitzung ist, dass sich das Kind spielerisch an die Gegebenheiten in der Praxis gewöhnen kann.


     


    Bei kariesaktiven Kindern sind  weitere Prophylaxe-Sitzungen sinnvoll. Dies gilt insbesondere für Kinder vor dem sechsten Lebensjahr. Leider werden diese Kosten jedoch nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen.


     


    Ein weiterer Bestandteil der Prophylaxe bei Kindern sind Versiegelungen der sog. Fissuren. Dies sind Spalten und kleine Gräben auf der Oberfläche der Milch- und bleibenden Backenzähne. Diese Fissuren sind mit der Zahnbürste praktisch nicht zu reinigen und daher eine Angriffsstelle für Karies.


     


    Nach intensiver Reinigung der Zahnoberflächen werden die Fissuren mit einem speziellen Kunststoff aufgefüllt (versiegelt). Leider ist dies nur bei den bleibenden grossen Backenzähnen eine Kassenleistung. Eine Versiegelung der Milchzähne kann daher nur als Privatleistung erfolgen.


     


    Neben der richtigen Putztechnik und der Fissurenversiegelung stellt die Fluoridierung der Zähne eine weitere wichtige Säuleder Prophylaxe bei Kindern dar. Fluoride härten den Zahnschmelz und schützen ihn so vor dem Angriff der Säuren, die von Bakterien im Zahnbelag gebildert oder mit der Nahrung (Säfte!) aufgenommen werden.


     


    Daher sollte vor dem sechsten Lebensjahr unbedingt eine fluoridierte Kinderzahncreme (550ppm Fluor) verwendet werden. Ab dem sechsten bis zum zwölften Lebensjahr sollte dann auf eine Junior-Zahncreme mit etwa 1400ppm Fluor gewechselt werden. Regelmässige Intensiv-Fluoridierungen beim Zahnarzt erhöhen den Schutzeffekt noch zusätzlich.

  • Füllungen bei Kindern

    Kommt es allen Bemühungen zum Trotz zu einer Karies, ist es wichtig, dass die defekten Stellen möglichst bald und vollständig gefüllt werden. Dies gilt für das Milchgebiss ganz genau so wie für die bleibenden Zähne.


    Milchzähne sind zwar "Zähne auf Zeit", erfüllen aber neben der reinen Kaufunktion wichtige Aufgaben in der Kiefer- und Sprachentwicklung Ihres Kindes. Ganz abgesehen vom rein ästhetischen Problem, das schwarze oder fehlende Zähne mit sich bringen, oder von den Schmerzen, die selbstverständlich auch Milchzähne verursachen können. Und nicht zuletzt ist ein gesundes Milchgebiss Voraussetzung für ein gesundes bleibendes Gebiss.


    Zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen dürfen wir als Füllmaterialien Zemente, Compomere und, sofern das Kind das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, seit dem 1.7.2018 auch Komposite  verwenden.


    Bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr müssen wir für Komposite (Füllungskunststoffe) eine private Zuzahlung erheben, da hier die Krankenkassen die Mehrkosten und den Mehraufwand nicht übernehmen. Die Kosten ergeben sich aus der Art und dem Umfang der Füllungen. Sie erhalten in jedem Falle vorher einen Kostenvoranschlag.


    Amalgam wird von uns grundsätzlich nicht mehr eingesetzt.


    Bei sehr stark zerstörten Zähnen werden unter Umständen auch Kinderkronen notwendig. Näheres dazu finden Sie unter dem Punkt Prothetik bei Kindern.

  • Prothetik bei Kindern

    Sehr stark zerstörte Milchzähne können vielfach noch durch eine Milchzahnkrone (silberfarbene Stahlkrone für die Seitenzähne oder zahnfarbene Frasaco-Krone für die Frontzähne) erhalten werden. Diese Leistungen rechnen wir mittels Heil- und Kostenplan mit Ihrer Krankenkasse ab.


     


    Sind die Zähne so stark geschädigt, dass sie entfernt werden müssen, ist in vielen Fällen ein sog. Platzhalter oder eine Kinderprothese notwendig. Ein Platzhalter ist, wenn überhaupt, nur im Seitenzahnbereich notwendig. Er soll die entstandenen Zahnlücken für die nachfolgenden bleibenden Zähne offen halten.


     


    Festsitzende Platzhalter sind komfortabler zu tragen, allerdings grundsätzlich Privatleistung. Wir beraten Sie gerne, was für Ihr Kind die beste Lösung ist.


     


    Platzhalter und Kinderprothesen sind im Normalfall Leistungen, die wir mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können. Sollten allerdings nur die vier Frontzähne ersetzt werden müssen, so ist diese Prothese ausdrücklich keine Kassenleistung.

Seniorenzahnmedizin

In unserer Gesellschaft leben heute überwiegend immer ältere Menschen. Früher bedeutete fortschreitendes Alter meist automatisch Zahnlosigkeit. Dies möchte man heute keinem Menschen mehr zumuten. Doch das Alter bringt seine eigenen Herausforderungen und Probleme auch in der Zahnmedizin mit sich.

 

Um auch unsere älteren Patienten optimal betreuen zu können, haben wir uns daher auf dem Gebiet der Seniorenzahnmedizin speziell weitergebildet. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung nicht nur in der Praxis selbst an, sondern besuchen auch die beiden Kempener Altenheime sowie die Früh-Reha und das Krankenhaus.

  • Weitere Informationen zur Seniorenzahnmedizin

    Weitere Informationen zur Seniorenzahnmedizin


    Im Rahmen unseres Kooperationsvertrages führen wir in den beiden Altenheimen vor Ort Kontrollen, Beratungen und gegebenenfalls kleinere Behandlungen durch. So können viele oft schwierige Transporte der Patienten in die Praxis vermieden werden. Auch Hausbesuche sind im Einzelfall möglich. Beides muss jedoch mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf geplant werden.


    Seit dem 1.7.2018 besteht ein Mehranspruch auf präventive Leistungen nach §22a SGB V. Dies gilt für Menschen mit einem Pflegegrad nach §53 SGV XI oder einer Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII und umfasst folgende Leistungen:


    • Erhebung des Mundgesundheitsstatus und Erstellung eines Plans zur individuellen Mund- und Prothesenpflege
    • Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene sowie über Maßnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit, ggf. unter Einbeziehung der Pflege- oder Unterstützungspersonen
    • Zahnsteinentfernung einmal halbjährlich.
Icon Telefon

Rufen Sie uns jetzt an – auch behinderte Patienten sind bei uns in besten Händen!

☎ 02152 2771
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